Aktennotiz

Erneuerung der Eisenbahnbrücke im Zuge der Sichersdorfer Straße in Roßtal

Mit Schreiben vom 11.06.2002 hatte der Markt Roßtal dem Straßenbauamt mitgeteilt, dass die DB AG die Erneuerung der bestehenden Eisenbahnüberführung mit einer lichten Weite von ca. 4,10 m und einer lichten Höhe von 3,90 m beabsichtigt. Der Markt muss nun klären, ob er gegenüber der DB AG ein Änderungsverlangen äußert bzw. welche Abmessungen er für den Straßenverkehr verlangen soll. In dem vorgenannten Schreiben teilt der Markt mit, dass eine lichte Höhe von 4,50 m und eine lichte Weite von 7,25 m vom Markt angestrebt wird.

In dem Antwortschreiben des Straßenbauamts Nürnberg vom 01.07.2002 teilt das Straßenbauamt mit, dass eine lichte Breite von 9,25 m erforderlich sei. Unter Berücksichtigung einer verminderten Geschwindigkeit im Kreuzungsbereich mit der Bahnlinie könnte auch eine lichte Durchfahrtsbreite von 8,75 m akzeptiert werden.

Gegen die beabsichtigte Erhöhung der lichten Höhe und der lichten Weite der Eisenbahnbrücke im Zuge der Sichersdorfer Straße hat sich eine Bürgerinitiative gegründet. Diese Bürgerinitiative hat inzwischen dem Markt ein Bürgerbegehren "Erneuerung der Sichersdorfer Brücke" übergeben. Der Wortlaut des Bürgerbegehrens wurde uns anlässlich der heutigen Besprechung von Herrn Bürgermeister Gaul übergeben. Im Bürgerbegehren wird die Behauptung aufgestellt, dass die beabsichtigte Erhöhung der lichten Weite auf LH = 4,5 und LW = 8,75 m zur Versorgung der Wohngebiete Sieben Quellen, Irmgardstraße, Sichersdorfer Straße usw. nicht erforderlich sei.

Der Markt beabsichtigt, ein Ratsbegehren zu formulieren.

Bei der Klärung der Frage, welches Verlangen der Markt gegenüber der DB AG stellen soll, sind folgende Gesichtspunkte von besonderem Gewicht:

Die Bahnlinie Crailsheim–Nürnberg teilt den Markt Roßtal etwa zur Hälfte in nördlich und südlich der Bahnlinie gelegene Gemeindeteile. Diese Trennwirkung der Bahnlinie wird derzeit durch vier Eisenbahnüberführungen und eine Straßenüberführung sowie eine Fußgängerunterführung im Bereich des Bahnhofs Roßtal gemildert. Die Eisenbahnüberführungen im Zuge der Klarsbacher Straße und der Nürnberger Straße sind so groß dimensioniert, dass der Kraftfahrzeugverkehr gemäß StVZO nicht behindert ist. Lediglich die weiter östlich gelegenen Bauwerke im Zuge der Sichersdorfer Straße und der Weitersdorfer Hauptstraße (FÜ 22) sind nicht ausreichend dimensioniert. Die Durchfahrtshöhe im Zuge der FÜ 22 beträgt lediglich 3,33 m, die lichte Weite beträgt dort 4,38 m. Derzeit muss ein Teil des Schwerverkehrs, der in den Bereich zwischen Sichersdorfer Straße und Nürnberger Straße südöstlich der Bahnlinie gelangen will, entweder die sehr steile Jahnstraße benützen oder den Umweg über die Kastenreuther Hauptstraße und den Weiterndorfer Weg nehmen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Sichersdorfer Straße zwischen dem östlichen Ortsrand von Roßtal und der Einmündung in den Weiterndorfer Weg völlig unzureichend für den Schwerverkehr bemessen ist.

Unter Berücksichtigung der sehr kurvenreichen Linienführung der Sichersdorfer Straße im Kreuzungsbereich mit der Bahnlinie kann davon ausgegangen werden, dass auch das Unterführungsbauwerk nur mit verminderter Verkehrsgeschwindigkeit, also geringer als 40 km/h, befahren werden wird. Diesem Umstand wird die Wahl der lichten Weite von 8,75 m gerecht. Diese lichte Weite setzt sich wie folgt zusammen:

Die Tatsache, dass das Brückenbauwerk nur mit verminderter Geschwindigkeit unterfahren werden kann, sollte auch bei der Bemessung der lichten Höhe berücksichtigt werden. Die zulässige Höhe für Kraftfahrzeuge nach der StVZO beträgt 4,0 m. Wenn Unterführungen mit verminderter Geschwindigkeit benützt werden, reicht ein Sicherheitsabstand von 0,2 m aus, so dass eine lichte Höhe an der niedrigsten Stelle unter Berücksichtigung des höhenmäßigen Verlaufs der Straße mindestens 4,20 m betragen muss. Das Ingenieurbüro Helmreich wird die tatsächlich erforderliche lichte Höhe unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien noch genau berechnen. Durch die Reduzierung der lichten Höhe können die Auswirkungen der erforderlichen Tieferlegung der im Umfeld des Kreuzungsbauwerks befindlichen Ortsstraßen begrenzt werden. Gleichzeitig wirkt sich die Reduzierung der lichten Höhe auch auf den Kostenteilungsschlüssel sowie die Berechnung des auf den Markt fallenden Kostenanteils erheblich aus.

Zusammenfassend wird Folgendes festgestellt:

Der Markt Roßtal formuliert sein Änderungsverlangen gegenüber der Bahn auf der Grundlage der Überlegung, dass das Überführungsbauwerk nur mit verminderter Geschwindigkeit und im Begegnungsfall LKW/PKW befahren werden kann. Zusätzlich ist wegen der engen Kurvenführung eine Kurvenaufweitung erforderlich, die sich auch in das Brückenbauwerk hinein auswirkt. Die Kurvenaufweitung beträgt 0,75 m. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sowohl die Schrammbordbreite von 0,75 m als auch die Breite für einen kombinierten Geh- und Radweg von 2,50 m nicht den Richtlinien entspricht. Danach sollten der Schrammbord mindestens 1,0 m und der kombinierte Geh- und Radweg mindestens 2,75 m breit sein. Die Abweichung von diesen Breiten wird unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Situation für vertretbar erachtet. Die gewählte Gehwegbreite von 2,50 m wird unabhängig davon, ob sie künftig einem kombinierten Geh- und Radweg dienen soll oder weiterhin nur Gehweg bleibt wegen der Beachtung der Belange von Frauen und Kindern, für angemessen und sinnvoll erachtet. Damit wird die Unterführung von diesem Benutzerkreis eine größere Akzeptanz erfahren.

Sobald die aus diesem Verlangen auf den Markt zukommenden Kostenanteilen feststehen, wird der Markt einen entsprechenden Zuwendungsantrag stellen. Unter Berücksichtigung der derzeitigen finanziellen Verhältnisse kann der Markt vorbehaltlich der Zustimmung der Obersten Baubehörde mit einem Fördersatz aus GVFG-Mitteln in Höhe 59,0 v.H. und aus Mitteln des Art. 13 c FAG in Höhe von 6,0 v.H. rechnen.

Quelle: Regierung von Mittelfranken, Aktennotiz über eine Besprechung am 31.7.2002

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