Unter allen Ortsteilen, die heute zur Marktgemeinde Roßtal zählen, hatte Oedenreuth in seiner Geschichte wohl die geringste Bindung zum heutigen Kernort.
Der Ort, der im Laufe seiner Geschichte den Namen wechselte, hieß bis etwa 1700 Kleinreuth, aber auch Ebenreuth und war bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts ein Lehen, das vom Hochstift Bamberg vergeben wurde.
Obgleich der Pfarrei St. Laurentius in Roßtal zugehörig, wurde von den wenigen Einwohnern dort kein Zehnt für den Unterhalt der Kirche gefordert.
In den Registern, angefangen von einem der letzten katholischen Geistlichen hier, dem „Leutpriester“ Johannes Neff und weitergeführt auch nach der Reformation, wird Oedenreuth nur einmal genannt und zwar bei der Anlegung einer Zehntaufstellung im Jahre 1482. Pfarrer Neff schrieb: „Kleinreuth, dasselbstens hat der Pfarrer nichts als ein Bauer gibt dem Vicario auf das Capital 6 Heller.“ (Q 1)
Auch die rechtliche Zuständigkeit war unterschiedlich. Klein-Rewt, das zum burggräflichen Amte Roßtal zählte, war dem markgräflichen Richter in Roßtal nur in Fällen schwerer Rechtsverletzungen unterstellt; minderschwere Vergehen ahndete der Lehensinhaber am Ort und der Lehenspropst in Bamberg.
Aktenkundig ist ein Vorgang aus dem Jahre 1781, als der Roßtaler Richter wegen des Verdachts eines Obstdiebstahls den Amtsknecht nach Oedenreuth beorderte, um dort eine Hausdurchsuchung vornehmen zu lassen.
Der damalige Lehensinhaber Christoph Jakob Kreß von Kressenstein berichtete schon einen Tag später dem Lehenspropst in Bamberg von diesem rechtlichen Übergriff und dem Roßtaler Richter Johann Samuel Model ging unverzüglich von Bamberg ein Schreiben zu, in dem gegen „unnachbarlich und widerrechtliches Zudringen feierlichst protestiert“ wurde. (L 1)
Die Matrikelbücher der Pfarrei sind wenig ergiebig bei der Ermittlung der vom Bischof in Bamberg mit dem Gut Oedenreuth belehnten Familien.
Das liegt nicht allein daran, daß im 30jährigen Krieg gerade der Teil der Unterlagen verlorenging, der hätte Auskunft geben können; es ist vielmehr auch so, daß nicht alle Besitzer auch in Oedenreuth lebten und somit weder Geburten noch Sterbefälle aufgezeichnet wurden.
Der erste Name eines Leheninhabers ist einem Inventarverzeichnis über die Ausstattung der Pfarrei zu entnehmen. In dieser Aufzählung ist ein heute noch vorhandener Kelch beschrieben, der folgende Gravur trägt: „Georg Engelhard Rogenbach auf der Oedenreuth 30. Oktober 1618 um 4 Uhr vormittags geboren von Peter Engelhard Dietherr aus der heiligen Tauf gehoben worden, stiftet diesen Kelch in Gotteshaus zu Roßstall zum Gedächtnis den 20. Marty 1659“. (Q 2) Da das Taufbuch aus dieser Zeit fehlt, sind die Eltern dieses Georg Engelhard hier nicht nachweisbar.
Familiengeschichtliche Nachforschungen ergaben, daß der genannte Täufling der Sohn des Jobst Heinrich von Roggenbach und seiner Ehefrau Barbara, einer geborenen Kötzler von Reichelsdorf ist. Einem Hinweis in der unter
Dort in Gräfenberg schloß der im Jahre 1618 in Roßtal getaufte Georg Engelhard von Roggenbach am 4. August 1651 die Ehe mit Elisabeth Rosina, deren Nachname nicht vermerkt ist. (Q 3) Die Familie lebte auf dem Gut Oedenreuth.
In den Taufbüchern der Pfarrei Roßtal sind drei Kinder des Ehepaares aufgeführt, wobei der im Jahre 1653 geborene Georg Carl, als der Älteste, nach dem Tode des Vaters im Jahre 1680, die Mutter starb bereits 1675, das Lehen in Oedenreuth übernahm.
Von den insgesamt sieben Kindern in zwei Ehen des Georg Carl von Roggenbach überlebte kein Sohn. Die letzte in Roßtal eingetragenen Taufe eines Mädchens war im Jahre 1692. (Q 4)
Wenig später muß Georg Carl Roggenbach auf Oedenreuth entweder verstorben sein, im Sterbebuch der Pfarrei allerdings nicht vermerkt, oder auf sein Lehen verzichtet haben.
Die Kenntnis vom Freiwerden des Herrensitzes ist einem Zufallsfund in den Akten zu verdanken. (Q 5) Es ist nicht bekannt, ob es allgemein der Brauch war, daß Lehensinhaber mit der Übertragung eines Besitzes auch das Recht erwarben, in den Kirchen ihre Wappen anzubringen. Aus einem Briefwechsel des Roßtaler Pfarrers Johann Georg Vogtherr (1674–1697) mit dem Dekan Conrad Maier in Langenzenn, an den er sich in seiner Not wandte, schilderte er diesem, daß ein Herr von Roggenbach, der Vorname ist leider nicht erwähnt, „sich sehr graviert zeige“, daß das Familienwappen aus der Kirche entfernt werden sollte. Der Dekan wies den Pfarrer an, daß dies erforderlich sei und geschehen müsse und daß die Entfernung durch den Messner oder Heiligenpfleger erfolgen soll.
Als Nächstfolgender erhielt Johann Christoph von Lemp, wie in einem Salbuch des freiadeligen Sitzes zu Roßstall aus dem Jahre 1700 vermerkt ist, das Lehen. Von ihm existieren keine Angaben in den Matrikelbüchern der Pfarrei.
Johann Christoph von Lemp auf Oedenreuth muß im März des Jahres 1711 erstorben sein, weil die Kinder Johann Wilhelm, Septimus Andreas, Anna Margaretha, Sophia Ursula und Anna Maria nach diesem Zeitpunkt das Lehen weiterführen. (L 2)
Septimus Andreas von Lemp, der letzte der Herren von Lemp auf Oedenreuth, von den o. g. Geschwistern ist nichts bekannt, starb unverheiratet im Alter von 44 Jahren am 18. März 1738 in Oedenreuth.
Der Eintrag des Pfarrers im Sterbebuch ist ausführlicher gehalten. Neben einem Hinweis auf ein inneres Leiden des Verschiedenen berichtet er, daß die Beerdigung „bey großer Frequenz“ am 25. März 1738 um 6 Uhr früh im Chor der Laurentiuskirche stattfand. (Q 6)
Wie eine Kirchenrechnung zeigt (Q 7) gab es allerdings Probleme bezüglich der Ruhestätte des letzten Namensträger derer von Lemp. Die markgräfliche Verwaltung wollte einer Bestattung in der Kirche nur dann zustimmen, wenn „eine hinlängliche Stiftung zum Heyligen (Kirchenvermögen) von 50 Thalern bis 100 Gulden entrichtet werde“.
Die von Lemp'schen Erben, die nicht in Oedenreuth ansässig waren, wollten wegen dieser Forderung eine Bestattung im Friedhof und beauftragten den Notar Schüz aus Nürnberg eine Grabstätte im Roßtaler Friedhof auszusuchen. Das Standesbewußtsein der adeligen Familien, auch hier am Ort, mag den Sinneswandel bewirkt haben, daß die Erben schließlich doch 50 Gulden für einen Grabplatz in der Kirche stifteten.
Septimus Andreas von Lemp auf Oedenreuth fand somit seine Ruhestätte im Chor der Pfarrkirche „nächst der Thüre der Sacristey vormals die Gruft derer von Roggenbach“.
Der Pfarrer vermerkte weiter im Sterbebuch: „... mit ihm starb zugleich der Lemp'sche Stamm aus und fiel das Edenreuther Guth an das Bisthum Bamberg anheim.“ Das Verhalten der Erben läßt darauf schließen, daß es um die finanzielle Lage des Verstorbenen nicht besonders gut gestanden haben muß. Er hat offenbar mit einem größeren Kostenaufwand eine Reihe von baulichen Veränderungen und Verbesserungen am Oedenreuther Besitz vornehmen lassen, weil die Erben eine „Refundierung der in dieß Gut verwendeten Baukosten“ forderten. (Q 8)
Nach mehr als zwei Jahren Vakanz erhält das Gut einen neuen Herrn.
Im Jahre 1741 übergibt der Bamberger Fürstbischof Friedrich Karl von Schönborn, ein baufreudiger Bischof, in dessen Amtszeit von 1729–1746 mehr als 150 Kirchen neu errichtet oder barockisiert wurden, „seinem Getreuen Balthasar Christoph Kreß zu Nürnberg“, Oedenreuth als Zinslehen und dabei ist der Besitz wie folgt aufgeführt: Ein Herrenhaus, ein Gesindehaus, Roß- und Rinderstallungen, ein Gärtnerhäuslein und zwei Stadeln. (L 3)
Aus dem Zinslehen müssen, wie das Lehensverzeichnis vermerkt (Q 8a), Teile des Gutes bereits im Jahre 1754 vom Hochstift Bamberg an die Familie Kreß von Kressenstein verkauft worden sein. Ein weiterer Hinweis auf eine Akte im gleichen Verzeichnis läßt erkennen, daß im Jahre 1826 das Gut insgesamt in das Eigentum des Ulrich Kreß von Kressenstein überging. (Q 8b)
40 Jahre später, im Jahre 1866, die Ablösung von Lehen und die Aufhebung der Grundlasten war bereits vor rd. 20 Jahren in Bayern durchgeführt worden, werden Teile des umfangreichen Besitzes bereits wieder veräußert und im Jahre 1867/68 erwirbt der „Hofgärtner“ Georg Weiß aus Oedenreuth, wie ein Grundbuchauszug zeigt, das Wohnhaus mit Hofraum, die gemeinschaftliche Einfahrt, den „großen Garten“, den „Würzgarten“ und den „kleinen Wald“. Der Besitz, der im Laufe der Zeit eine Reihe von Veränderungen erfuhr, blieb in der Familie Weiß und in der Erbfolge übernahmen Georg Leonhard Weiß, Georg Wolfgang Weiß, Johann Weiß, Georg Weiß und schließlich der heutige Eigentümer Hans Weiß das vom Vorfahren, dem „Hofgärtner“ Georg Weiß und seiner Ehefrau Sophia Barbara, erworbene Gut.
Heute zeugt vom letzten adeligen Eigentümer des bambergisch-bischöflichen Lehens in Oedenreuth nur noch der Name der Gastwirtschaft „Kressenhof“.
Archiv der Evang.-Luth. Pfarrei St. Laurentius, Roßtal: | |
(Q 1) | Akte Nr. 127 |
(Q 2) | Akte Nr. 141 |
(Q 4) | Geburts-, Sterbe- und Cop.-Register 1675–1738 |
(Q 5) | Akte Nr. 136 |
(Q 6) | siehe Angabe unter (Q 4) |
(Q 7) | Kirchenrechnungen 1738–1743 |
Gesellschaft für Familienforschung in Franken, Nbg.: | |
(Q 3) | Die Nachforschungen übernahm dankenswerterweise Frau Marianne Gast, Roßtal |
Staatsarchiv Nürnberg, Lehensaktenverzeichnis für Mittelfranken: | |
(Q 8) | Ordnungsnummer 2194 |
(Q 8a) | Ordnungsnummer 2194 |
(Q 8b) | Ordnungsnummer 2193 |
(L 1) | Adolf Rohn: "Heimatbuch von Roßtal und Umgebung", 1928, S. 11 |
(L 2) | ebenda: S. 11 |
(L 3) | ebenda: S. 10 |
Für die familiengeschichtlichen Hinweise bin ich Herrn Georg Weiß, Oedenreuth, zu Dank verpflichtet.
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Sigel des Gotteshauses zu Roßtal. St. Laurentius mit dem Rost. Benützt noch 1698. |
Unter dem Heiligen verstand man nicht nur den Kirchenpatron, in unserem Falle St. Laurentius, sondern auch die Kirchenstiftung. Bei jedem Kirchenbau und jeder Gemeindegründung, (z. B. bei Ausgliederung aus einem größeren Kirchensprengel), mußte sichergestellt sein, daß die Mittel zum Bauunterhalt von Kirche, Pfarrhaus, Mesnerhaus und evtl. Schulhaus, zur Besoldung von Mesner und Lehrer und zur Bezahlung der Verbrauchsgüter (Kerzen, Öl, Wein und Hostien, Meßgewänder, etc.) vorhanden waren. In der Regel diente dazu das Grundeigentum der Kirche, aber auch einzelne Rechte die ihr zugefallen waren, etwa Zehnten von Grundstücken, die nicht in ihrem Eigentum waren, aber ihr etwa durch eine Schenkung überlassen waren. Sie gehörten dann zur Ausstattung des Heiligen. Die Verwaltung geschah durch die Heiligenpfleger - zumeist waren es vier angesehene Gemeindeglieder - und mancher Flurname, wie Heiligenwald, Heiligenwiese, Heiligenbuck, verrät noch das alte Grundeigentum.
Der Unterhalt des Geistlichen mußte durch eine „Pfründe“ (Stiftung) gesichert sein. Diese ist nicht Gegenstand dieser Darstellung.
Die Güter aus der Grundherrschaft der Kirche hatten ihre Besitzer; sie konnten sie verkaufen oder vererben. Dann bekam die Kirchenstiftung den Handlohn; (der Besitz ging in eine andere „Hand“.) (Vergleichbar: Grunderwerbssteuer, Erbschaftssteuer). Sie betrug etwa 5% des Kaufwertes, in Erbfällen mußte, jedenfalls in späterer Zeit, durch das Richteramt der Wert ermittelt werden. Außerdem fiel jährlich der Erbzins an (die Grundsteuer) der wesentlich geringer war, zumeist einige Kreutzer, bei größeren Objekten auch einmal ein oder zwei fl (Gulden).
Viele dieser uralten Rechte der Kirche mußten nach den Wirren des dreißigjährigen Krieges erst wieder mühsam mit Hilfe des Richteramtes ermittelt werden. In den Akten des Pfarramts finden sich noch einzelne Listen von Handlohnfällen, die offenbar diesen Ermittlungen dienen sollten.
Erst das Königreich Bayern brachte dann die Aufhebung der meisten dieser adeligen und kirchlichen Grundherrschaften. Etwa ab 1820 wurden in Bayern die Urkataster erstellt. Das Blatt von Roßtal stammt aus dem Jahr 1827. Die Befreiung der Grundbesitzer wurde durch eine Ablösung in Höhe des l Sfachen Erbzinses erreicht.
Im Roßtaler Pfarrarchiv finden sich zwei Aktenstücke, die diesen Vorgang offenbar vorbereiten sollten:
Nach der langen Vorbemerkung nun die Aufzählung der einzelnen Stücke:
Vermutlich nicht zum ältesten Ausstattungsgut der Kirche gehörten die folgenden Wiesengrundstücke, die nach unserem Begriff verpachtet waren. Bei manchen von ihnen läßt sich ein späterer Kauf vermuten oder nachweisen; in Notzeiten wird auch manchmal ein Stück wieder verkauft, was bei altem Stiftungsgut nicht leicht möglich war.
Bronnamberg gehörte bis in die Zeit nach der Reformation zum Roßtaler Pfarrsprengel.
1508: Hofmann zu Bronnamberg Wiesennutz, ist zwei Tagw. 1674 Halber Teil der Geuderwiese öder Bestand, Georg Bauer, Bronnamberg. Die halbe Geuderwiese dem Gotteshaus heimgefallen. 1731: l Tagw. Georg Adel Banderbach, l Tagw. Pachtwiese 1795: Wolf gang Wening, Br. a. B 1804: Georg Bauer, Wolf gang Meyer 1814: verkauft an Müller Eckert, Ammerndorf 1815: Ehrmann, Bronnamberg(Auch Egersdorf gehörte bis zur Reformation zum Roßtaler Sprengel) Die Egersdorfer Güter stammen vermutlich von einem adeligen Stifter; 1360 verkaufen Chunradt von Egersdorf und seine Kinder „Unser aygen Gut zu Egersdorf an das Gotteshaus zu Roßtal.“ Ein Chunradt zu Egersdorf 1284 als adeliger Zeuge, 1339 als Bürge. (Wießner, Ortsnamenbuch, Landkreis Fürth).
Aus den vorhandenen Rechnungen und einzelnen Notizen lassen sich vier Objekte erkennen:
Anmerkung zu III. A:
Die Zusammenstellung gleicht einem Puzzle-Spiel. Irrtümer sind hier nicht auszuschließen. Auffällig ist der häufige, oder jährliche Besitzerwechsel. Offenbar sind hier Aufkäufer, Spekulanten oder Immobilienhändler am Werk, die an einer eigenen Bewirtschaftung der Güter kein Interesse haben.
Das Wirtsgut
V: Erbzins 15 Kr. Korngilt 5 fl, 42 1/2 Kr.
D: Das Wirtsgut Nr. 5 PL Nr 6 a 86 Tagw. 82 Dez
Besitzerfolge:
1508/9 Eber zu Weitersdorf
1641 Georg Jordan
1695 Georg Jordan, von seinen Geschwistern erkauft
1730/31 Georg Jordan zu Weit, gibt Darlehen an Kirche 100 fl
1768 Johann Grossers Eheweib Anna
1795 Anna Maria Grosserin
1851 Konrad Kreiselmeyer
D: Acker auf der Markung PL Nr (Weit.) 257 1/2 95 Dez.
Besitzerfolge: | ||
Ulrich Hofmann, Roßtal? | ||
1592 | ein Morg. Feld so Ulrich Hofmann genossen, stößt an den Sichersdorfer und Büchleiner Weg, gibt jährlich dem Gottes haus 50 Pfennig und ist dahin zehntbar. | |
1731 | Adam Burk (mit Büschen angeflogen) | |
1791 | Michael Burk | |
1795 | Thomas und Michael Burk 15 Kr | |
1851 | Joh. Georg Burk, Kastenreuth |
Zwei Höfe in Stöckach geben den Zehnten von 12 Metzen Korn. Sie sind hand- lohnfrei.
1795 Johann Georg Brunner Johann Michael Burk
Heute Hans Schweiger Hans Eckstein
Erlachstraße 16 Erlachstraße 10
Zwei Häuser in der Ledergasse zahlen (1730) ein Pfundt Wachs. Sind handlohnfrei. | ||
1547 | Wolf Dörfler | |
1633 | Hans Dörfler | |
1641 | Hans Dörfler Kunigunde Wüst(in)! | |
1730 | Leonhard Dörfler, Gerber; Wolff Ott, Hausknecht, gibt | |
1731 | dem Heiligen ein Darlehen von 100 fl zu 5%, hat es aber bald zurückgefordert, denn | |
1732 | gibt die Witwe des Pfr. Schülin 50 fl zur Ablösung des Wolf Ottischen Kapitals. | |
1750 | Dörfler, Ott | |
1791 | Konrad Dörfler, Johann Georg Schmidt | |
1819 | Konrad Dörfler | |
1835 | Leonhard Dörfler |
„In Bierbach ist ein Zehend vom Abt zu (Münch)aurach bestanden worden und gibt dem Gotteshaus jährlich Zehnten.“
1507 20 fl
1509 16 fl
1513 20 fl
1514 12 fl.
Die Sachlage ist ungeklärt; der Zehnt seit der Reformation vermutlich nicht mehr gezahlt worden. Das Kloster wurde 1532 aufgelöst, die Abtei in ein markgräfliches Klosteramt umgewandelt.
Ein „Bierbach“ gibt es heute nur im Saarland. Es muß wohl „Beerbach“ heißen, entweder südlich von Neustadt/Aisch, heute Gem. Dietersheim, oder östlich von Wassermungenau, Gem. Abenberg. Der Lage wegen – Verbindung zu Münchaurach – ziehe ich das Erstere vor.
Die Fortsetzung im nächsten Heft soll den Roßtaler Besitz darstellen.
Anlaß zu dieser Sonderausstellung war die dem MUSEUMSHOF überlassene „Haubenkiste“ der Familien Bogendörfer, Großweismannsdorf, mit fünf wunderbar erhaltenen Bänderhauben. Für unseren großen Haubenfundus ein Glücksfall, denn endlich kann die Form der „Roßtaler Haube“ mit Sicherheit bestimmt werden.
Die Zylinderform der „Roßtaler Haube“, die auch z. B. noch in Bruckberg, Dietenhofen usw. nachgewiesen werden kann, in diesem ländlichen Bereich noch getragen bis ca. 1870, war die Kopfbedeckung der verheirateten Frau und wurde nur zum Kirchgang getragen. Es ist nachgewiesen, daß die Haube speziell für die Person angefertigt wurde, d. h. nach dem Wunsch und nach den finanziellen Mitteln war die Ausführung entsprechend kostbar (Seide, Stickerei, etc.). Eine Frau besaß meist mehrere Hauben, z. B. einfachere Sonntagshauben, Festtags- und Trauer- bzw. Halbtrauerhauben, die von einer Haubenmacherin angefertigt wurden. Nirgends kann die soziale Stellung der Frau besser beurteilt werden als in der Kleidung, wozu natürlich auch die Haube gehört.
Die Haube war immer schon das Attribut der verheirateten Frau!
Bereits schon im Mittelalter, geregelt durch die von der Obrigkeit festgelegte Kleiderordnung für Patrizier, Bürger, Handwerker und Dienstboten, war auch die Dauer des Brautstandes gesetzlich bestimmt. Mit dem Ablauf des zweiten Jahres war das Verlöbnis zu Ende und die „Hohe Zit“ begann, der Hochzeitstermin wurde festgelegt.
Die Hauptzierde der jungen Braut bildete das lange, lose Haar, das Symbol der Reinheit, welches frei und ungebunden den Rücken bedeckte. Der Schleier meist weiß oder gelb und der Myrtenkranz war auch schon im Mittelalter üblich. Die Hochzeit dauerte mindestens drei Tage, auch manchmal eine Woche.
Am Morgen nach der Hochzeit aber band die junge Frau das reiche, lange Haar zusammen und barg es züchtig unter der Haube, oder mit dem „Gebende“, zwei Binden aus Leinwand oder Seide. Die Mädchenzeit war vorüber, sie war nun eine Frau!
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Foto: Dr. Manfred Mümmler, Emskirchen |